House of Lords

 

Das House of Lords ist eine Art Ratsversammlung der wichtigsten Adligen des Königreiches. Der König kann diesen Rat jederzeit einberufen. Es werden verschiedenste Themen diskutiert, jedoch muss betont werden, dass der König immer das letzte Wort hat und sich nicht darum scheren muss, was die anderen Adligen davon halten. Dennoch ist es eine sehr wichtige Institution, da der König damit die Möglichkeit hat, die Stimmung in seinem Reich auszuloten. Des Weiteren kann er bestimmte politische Entscheidungen (z.B. die, die er nicht für so wichtig erachtet) von der Versammlung entscheiden lassen, und so seine Kraft auf andere Dinge lenken. 


Zahl der Stimmen pro Adligen

 

    2 Stimmen: Graf/Freigraf 
    3 Stimmen: Markgraf 
    4 Stimmen: besondere Titel 
    7 Stimmen: Kanzler Astydiens 
    7 Stimmen: Herzöge 


Sonderregelungen


Gesamtzahl der Stimmen

Es gibt im House of Lords insgesamt 109 Stimmen. Das sind, eingeteilt in die Ländereien: 

Gleywar (7Grafen,1Landeskanzler,1Grafschaftstatthalter): 23 
Avermandois (5Grafen,1Kanzler,1Herzog): 19

Dormark (3Grafen,1Markgraf,1Kanzler,1Herzog): 18  
Nicretia (3Grafen,1Freigraf,1Kanzler,1Herzog): 17 

Accydion (3Grafen,1Kanzler,1Markgraf,1Herzog): 18 
Freistadt Valona (1Freigraf): 2 

Zeldland (1Markgraf): 4 
Grenzinsel (1Markgraf): 4 

Ossariamentum ("Kirchenstaat"): 4



häufige Koalitionen
Es zeichnen sich bei den Konventen meist bestimmte Koalitionen ab. Am häufigsten ergeben sich folgende Konstellationen. 

Üblicher Ablauf und Struktur

 

Es muss jedoch erwähnt sein, dass nicht immer in diesen festen Blöcken abgestimmt wird. Bei normalen Diskussionen halten sich die Herzöge zurück und lassen die Grafen unter sich, so dass Grafen eines Herzogtums nur selten einer Meinung sind.

Die Herzöge sitzen im House of Lords erhoben in Logen und betrachten