Das
House of Lords ist eine Art Ratsversammlung der wichtigsten Adligen des
Königreiches. Der König kann diesen Rat jederzeit einberufen. Es werden
verschiedenste Themen diskutiert, jedoch muss betont werden, dass der König
immer das letzte Wort hat und sich nicht darum scheren muss, was die anderen
Adligen davon halten. Dennoch ist es eine sehr wichtige Institution, da der
König damit die Möglichkeit hat, die Stimmung in seinem Reich auszuloten. Des
Weiteren kann er bestimmte politische Entscheidungen (z.B. die, die er nicht für so
wichtig erachtet) von der Versammlung entscheiden lassen, und so seine Kraft auf
andere Dinge lenken.
Zahl der Stimmen pro Adligen
2 Stimmen: Graf/Freigraf
3 Stimmen: Markgraf
4 Stimmen: besondere Titel
7 Stimmen: Kanzler Astydiens
7 Stimmen: Herzöge
Sonderregelungen
Die Herzöge haben zwar auch einen Titel als Graf inne, doch dürfen sie diese Stimmen nicht auch noch benutzen. Diese Stimmen haben ihre jeweiligen Kanzler inne. Ein Kanzler wird also als Graf gewertet.
Eine weitere Sonderregel liegt beim König: da er selbst nicht im House of Lords mit abstimmt (wäre auch albern, da es ja sein Rat ist), gibt es zwei Personen, die seine Stimmen für das Herzogtum Gleywar und seine Grafschaft Vimund übernehmen. Das sind der Kanzler Astydiens (Stimmen für Gleywar) und der Stewart von Vimund (Stimmen für Vimund).
Ossariamentum ist der "Kirchenstaat" Astydiens. Da dort auch normale Leute leben, haben sie natürlich auch weltliche Belange, die im House of Lords vertreten werden wollen. Für diesen Zweck schickt der Idomeus (das religiöse Oberhaupt Astydiens) einen Verwalter. Dieser Verwalter kümmert sich auch sonst um die weltlichen Belange in Ossariamentum und hat ansonsten auch keinerlei kirchliche Ämter inne.
Gesamtzahl der Stimmen
Es gibt im House of Lords insgesamt
109 Stimmen. Das sind, eingeteilt in die Ländereien:
Gleywar (7Grafen,1Landeskanzler,1Grafschaftstatthalter): 23
Avermandois (5Grafen,1Kanzler,1Herzog): 19
Dormark (3Grafen,1Markgraf,1Kanzler,1Herzog): 18
Nicretia (3Grafen,1Freigraf,1Kanzler,1Herzog): 17
Accydion (3Grafen,1Kanzler,1Markgraf,1Herzog): 18
Freistadt Valona (1Freigraf): 2
Zeldland (1Markgraf): 4
Grenzinsel (1Markgraf): 4
Ossariamentum ("Kirchenstaat"): 4
häufige Koalitionen
Es zeichnen sich bei den Konventen meist bestimmte Koalitionen ab. Am häufigsten ergeben sich folgende Konstellationen.
Die erste zusammenhängende Partei sind die Lords von Gleywar, der Dormark und der Grenzinsel mit insgesamt 45 Stimmen.
Die zweite Partei besteht dann aus Zeldland, Avermandois, Valona und Nicretia. Dies ist eine sehr wackelige Koalition, da zwischen Nicretia und Avermandois eigentlich nur eine Zweckgemeinschaft besteht. Es ergeben sich insgesamt 42 Stimmen.
Das Herzogtum Accydion gehört keiner dieser Koalitionen an. Entsprechend der Sachlage entscheiden sich die Lords von Accydion mit ihren 18 Stimmen für eine der beiden Seiten und ernten zumeist den Hass der anderen Seite. Jedoch ist die Entscheidung fast immer, aufgrund der Strenggläubigkeit der Accyden von der Kirche beeinflusst, die damit einen Einfluss von insgesamt 22 Stimmen (18+4) auf das House of Lords nehmen kann.
Üblicher Ablauf und Struktur
Es muss jedoch erwähnt sein, dass nicht immer in diesen festen Blöcken abgestimmt wird. Bei normalen Diskussionen halten sich die Herzöge zurück und lassen die Grafen unter sich, so dass Grafen eines Herzogtums nur selten einer Meinung sind.
Die Herzöge sitzen im House of Lords erhoben in Logen und betrachten